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Betriebstageblätter


 Der Betreiber ist u. a. verantwortlich für die Eigenkontrolle seiner Anlage. Um diese Aufgabe zu erfüllen

                      benötigt er eine Betriebs und Wartungsanleitung, die ihm vom Anlagenplaner bzw. Hersteller zur Verfügung zu stellen ist. Ebenso sollte eine Einweisung der Anlage selbstverständlich sein. Diese

Vorgaben reichen i. d. R. aus, die Eigenkontrolle ordnungsgemäß durchzuführen. Das vom Betreiber zu führende Betriebstagebuch sollte vom Hersteller der Anlage zur Verfügung gestellt werden.4.1.3


Wie muss das Betriebstagebuch aussehen?


Die Aufzeichnungen der Eigenkontrolle sowie die Wartungsprotokolle mit den gemessenen Ablaufpa-

rametern und Hinweisen auf besondere Betriebsereignisse (Störungen usw.) und deren Mängelbeseitigung sind in

einem Betriebstagebuch aufzubewahren (EÜV; vierter Teil Kleinkläranlagen, Nr. 2, 3.ter Absatz).

(anschließender Absatz wurde gestrichen)

.

Darüber hinaus sollten alle zur Anlage gehörigen


Dokumente wie z.B.:


-Planungsunterlagen, Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung

-Prüfunterlagen bei Nachrüstung der bestehenden Anlage

-ggf. Protokoll der Sickernachweises

- Gutachten, wasserrechtliche Erlaubnis

-Betriebsanleitung

-Protokoll zur Dichtheitsprüfung vor Inbetriebnahme

- Wartungsberichte, Wartungsvertrag

-Schlammentsorgungsnachweise(Nachweis für die Kommune)

-Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit durch den PSW

-Allgemeiner Schriftverkehr


zusammen abgeheftet und dem Betriebstagebuch beigelegt werden



Quelle : "Bayerisches Landesamt für Umwelt"




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