Trinkwasseruntersuchung
Um eine fachgerechte und qualitätsichernde Probenahme des Trinkwassers gewähleisten zu
können, ist ein Sachkundenachweis vorzuweisen.
Nachstehend muss eine Aggreditierung mit einer zugelassenen Untersuchungsstellen vorliegen.
Vorgaben für die Probenahmen sind in der TrinkwV 2001 - DIN 38411 Teil 1 und DIN 38402 beschrieben
"Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung müssen an den Entnahmearmaturen der Trinkwasser- Installation erfüllt werden."
Auszug des DVGW.
Im Wasser ist oft eine vielzahl an gelösten und ungelösten Stoffen. Nicht alle sind für den menschlichen Körper unbedenklich. Insbesondere gelöste Schwermetalle, Stickstoff sowie Bakterien stellen eine Gefahrenquelle dar, wenn dieses als Trinkwasser genutzt wird !
Der Untersuchungsumfang beinhaltet :
1. Biologische Untersuchung
escherichia. Coli
coliforme Keime
Enterokokken
Parameterumfang je nach Landkreis
2. Chemische Untersuchung
Ammonium
Nitrat
Calcitlösekapazität
Parameterumfang je nach Landkreis
Gerne führen wir auch bei Ihnen die gewünschte Trinkwasseruntersuchung laut
TrinkwV 2001 durch,
in Zusammenarbeit eines aggreditierten Labors.